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Prüfungen WS 2012 / 2013
Titel Typ Prüfer Datum Zeit Ort Anmeldung
sm

Becker, Jürgen

22.03.2013 14:00 Audimax (Geb. 30.95), Gerthsen (Geb. 30.21), HS a. F. (Geb. 50.35), Benz (Geb. 10.21), Daimler (Geb. 10.21), HS 37 (Geb. 20.40)

bis Fr 15.03.2013

m

Becker, Jürgen

323 (Geb. 30.10)

nach Vereinbarung

m

Sander, Oliver

323 (Geb. 30.10)

nach Vereinbarung

m

Schmerler, Stefan

337 (Geb. 30.10)

nach Vereinbarung

m

Bortolazzi, Jürgen

337 (Geb. 30.10)

nach Vereinbarung

m

Hey, Stefan

337 (Geb. 30.10)

nach Vereinbarung

m

Müller-Glaser, Klaus D.

337 (Geb. 30.10)

nach Vereinbarung

m

Reichmann, Clemens

337 (Geb. 30.10)

nach Vereinbarung

m

Stork, Wilhelm

337 (Geb. 30.10)

nach Vereinbarung

m

Stork, Wilhelm

337 (Geb. 30.10)

nach Vereinbarung

m

Stork, Wilhelm

337 (Geb. 30.10)

nach Vereinbarung

m

Stork, Wilhelm

337 (Geb.30.10)

nach Vereinbarung

sm

Müller-Glaser, Klaus D.

15.03.2013 11:00 Audimax (Geb. 30.95)

bis Fr 08.03.2013

sm

Müller-Glaser, Klaus D.

05.04.2013 08:00 Audimax (Geb. 30.95)

bis Fr 29.03.2013

so

Müller-Glaser, Klaus D.

01.02.2013 18:00 Audimax (Geb. 30.95), Gerthsen (Geb. 30.21), Benz (Geb. 10.21), Daimler (Geb. 10.21)

bis Fr 25.01.2013

so

Nolle, Manfred

02.02.2013 09:00 Hertz Hörsaal (Geb. 10.11)

bis Fr 25.01.2013

sm

Müller-Glaser, Klaus D.

28.02.2013 08:00 NTI (Geb. 30.10)

bis Do 21.02.2013

sm

Becker, Jürgen
Klimm, Alexander

11.02.2013 14:00 Neue Chemie (Geb. 30.46)

bis So 03.02.2013



Hinweise

m     = mündlich
sm   = schriftliche mit Hilfsmitteln (evtl. Einschränkungen, Anfragen an Betreuer)
so    = schriftlich ohne Hilfsmittel

 

 

Während des Ablegens von Prüfungen muss der Kandidat als ordentlich Studierender an der Universität Karlsruhe (TH) eingeschrieben sein.

Bei allen Prüfungen, außer bei Online-Anmeldungen über die Selbstbedienungsfunktion des Studienbüros für den neuen Bachelorstudiengang, müssen deshalb ab sofort am Prüfungstag selbst folgende Unterlagen vorgezeigt werden:

  • Zulassungsbescheinigung (blauer Zettel, entfällt bei Scheinprüfungen)
  • Studienausweis
  • Studienzeitbescheinigung (erhältlich über die Selbstbedienungsfunktion des Studienbüros)

Werden die Unterlagen zu diesem Zeitpunkt nicht vorgezeigt, ist die Teilnahme an der Prüfung nicht möglich, eine Kulanzregelung gibt es nicht.

Prüfungen zu Vorlesungen, die im abgelaufenen Semester gehalten wurden, können noch bis zu einem Zeitraum von sechs Wochen im neuen Semester abgelegt werden.